Über die Kanzlei

FAQ

  • Rechtsanwalt Boris Bell

    Der Kanzleiinhaber ist ausgewiesener Experte in unterschiedlichen Fachbereichen. So können all Ihre Belange rund um die Felder Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsberatung kompetent und branchenübergreifend betreut werden.

    Boris Bell

    • Diplom-Finanzwirt
    • Rechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht
    • Fachberater für Unternehmensnachfolge
    • (Deutscher Steuerberaterverband e.V.)
    • Zertifizierter Verteidiger im Steuerstrafrecht
    • (Deutsche Anwalts‐ und Steuerberatervereinigung e.V.)
    • Zertifizierter Berater Steuerrecht für mittelständische Unternehmen
    • (Deutsche Anwalts‐ und Steuerberatervereinigung e.V.)
    • Fachberater im ambulanten Gesundheitswesen (IHK)

    Beruflicher Werdegang:

    1992 bis 1995

    Studium der Finanzwissenschaften an der Fachhochschule für Finanzen des Landes NRW Schloss Nordkirchen

    1995

    Abschluss "Diplom-Finanzwirt (FH)"

    1995 bis 2001

    Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg mit den Schwerpunkten

    • Steuerrecht
    • Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Erbrecht

    2001

    1. Staatsexamen

    2002 bis 2004 

    Refrendariat am Landgericht Marburg

    2004

    2. Staatsexamen

    2004

    Zulassung als Rechtsanwalt

    2008

    Verleihung der Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Steuerrecht" durch die Rechtsanwaltskammer Köln wegen besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen

    2008/2009

    Geschäftsführer Steuerberatungsgesellschaft

    2011

    Verleihung der Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht" durch die Rechtsanwaltskammer Köln wegen besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen

    2015

    Verleihung der privatrechtlichen Berufsbezeichnung "Fachberater im ambulanten Gesundheitswesen (IHK)" durch die Industrie-und Handelskammer Köln. wegen besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischen Erfahrungen.

    2016

    Verleihung der privatrechtlichen Berufsbezeichnung "zertifizierter Verteidiger im Steuerstrafrecht (DASV e.V.)" durch die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung e.V. wegen besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischen Erfahrungen.

    2016

    Verleihung der privatrechtlichen Berufsbezeichnung "zertifizierter Berater Steuerrecht mittelständische Unternehmen (DASV e.V.)" durch die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung e.V. wegen besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischen Erfahrungen.

    Schwerpunkte

    • Rechtsberatung insbesondere im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechtes, sowie Arbeits- und Sozialversicherungsrecht für Unternehmen
    • Unternehmenssteuerrecht, qualifizierte Steuerberatung, einschließlich Lohn- und Finanzbuchhaltung, Jahresabschlüsses und Steuererklärungen
    • Verfahrensrecht/Rechtsmittel
    • Straf- und Steuerstrafverfahren
    • Betriebswirtschaftliche Beratung, Strukturanalysen
  • "Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln:
    erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
    zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und
    drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."
    Konfuzius

    Die Bezeichnung Fachanwalt ist in Deutschland ein einem Rechtsanwalt verliehener Titel, der dem Nachweis dienen soll, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen (§ 43c BRAO). Die Voraussetzungen zum Erwerb und Führen des Fachanwaltstitels sind in der Bundesrepublik Deutschland geregelt in der Fachanwaltsordnung (FAO). Es gibt derzeit 20 verschiedene Fachanwaltschaften.

    Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen. Hierzu haben die jeweiligen Rechtsanwaltskammern sogenannte Fachausschüsse gebildet, die mit Rechtsanwälten besetzt sind. Diese prüfen die Anträge auf Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung und geben ein Votum gegenüber dem Vorstand der jeweiligen Rechtsanwaltskammer zur Entscheidung über den Antrag ab.

    Fachanwalt kann nur werden, wer der Rechtsanwaltskammer zusätzliche theoretische Ausbildungen mit schriftlichen Prüfungen und eine mehrjährige praktische Anwaltstätigkeit nachgewiesen hat.

    Nach Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung behält der Anwalt in Zukunft dieses Recht nur, wenn er der Rechtsanwaltskammer in jedem Jahr die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nachgewiesen hat.

    Die Fachanwaltsordnung regelt im einzelnen, welche Voraussetzungen der Anwalt erfüllen muss, um die Bezeichnung „Fachanwalt" führen zu dürfen.

    • Besondere theoretische Kenntnisse
    • Besondere praktische Erfahrungen
    • Nachweis regelmäßiger Fortbildung

    Es darf also nicht jeder Anwalt eine Fachanwaltsbezeichnung führen. Ein Rechtsanwalt darf bis zu drei Fachanwaltsbezeichnungen führen.

  • Senatskollege Casparius im Jahre 138 nach Chr. zu der geplanten Steuerreform eines Kollegen:

    Lobend gleichzustellen ist diese deine Steuerreform, oh Scaefeerius, allen Steuerreformen, die da waren, sind oder je kommen werden.

    Sie ist modern, gerecht, erleichternd und kunstvoll:

    • Modern, weil jede der alten Steuern einen neuen Namen trägt,
    • gerecht, weil sie alle Bürger des Römischen Reiches gleich benachteiligt,
    • erleichternd, weil sie keinem Steuerzahler mehr einen vollen Beutel läßt, und
    • kunstvoll, weil du in vielen Worten ihren kurzen Sinn versteckst, dem Kaiser zu geben, was dem Kaiser ist, und dem Bürger zu nehmen, was dem Bürger ist.

    Inhaltlich wird der Titel Fachanwalt für Steuerrecht durch die in § 9 der Fachanwaltsordnung (FAO) genannten Rechtsgebiete, bezüglich derer der den Fachanwaltstitel führende Rechtsanwalt besondere Kenntnisse nachweisen muss, definiert. Dies sind:

    • Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts des Jahresabschlusses § 9 Nr. 1 FAO),
    • Allgemeines Abgabenrecht einschließlich des Bewertungs- und Verfahrensrechts (§ 9 Nr. 2 FAO),
    • das besondere Steuer- und Abgabenrecht in den Teilbereichen Einkommen-, Körperschafts- und Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Grunderwerbssteuer sowie Erbschafts- und Schenkungsteuer (§ 9 Nr. 3 FAO),
    • Grundzüge des Verbrauchssteuer- Außensteuer- und Steuerstrafrechts (§ 9 Nr. 4 FAO).
  • "Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen."
    Dieter Hildebrandt

    "Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustande gekommen sind."
    Charles de Gaulle

    Der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht wurde von der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eingeführt. Rechtsanwälte können diesen Titel erwerben, wenn sie entsprechende fachliche Kenntnisse nach § 14i der Fachanwaltsordnung (üblicherweise durch erfolgreiches Bestehen eines sog. Fachanwalts-Lehrgangs) und eine nach § 5 Abs. 1 lit.p FAO vorgegebene Mindestanzahl von tatsächlich bearbeiteten Fällen nachweisen können.

    Nach § 14 i der Fachanwaltsordnung (FAO) sind besondere Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht in folgenden Bereichen nachzuweisen:

    1. Materielles Handelsrecht
      a) Recht des Handelsstandes (§§ 1-104 HGB),
      b) Recht der Handelsgeschäfte (§§ 343-406 HGB)
      c) internationales Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht.
    2. Materielles Gesellschaftsrecht, insbesondere
      a) das Recht der Personengesellschaften,
      b) das Recht der Kapitalgesellschaften,
      c) internationales Gesellschaftsrecht, insbesondere Grundzüge des europäischen Gesellschaftsrechts sowie der europäischen Aktiengesellschaft,
      d) Konzernrecht, insbesondere das Recht der verbundenen Unternehmen,
      e) Umwandlungsrecht,
      f) Grundzüge des Bilanz- und Steuerrechts,
      g) Grundzüge des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts.
    3. Bezüge des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht sowie zum Insolvenz- und Strafrecht,
    4. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
  • "Der gesunde Menschenverstand ist der größte Feind der Phantasie und doch ihr bester Berater."
    Marie Freifrau von Ebner-Eschenbach (1830-1916),
    österreichische Erzählerin, Novellistin und Aphoristikerin 
     
    Die privatrechltiche Bezeichnung "Fachberater für ... (DStV e.V.)" ist ein an einem Steuerberater oder eine sonstige nach § 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG) zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugte Person verliehener Titel durch den Deutschen Steuerberaterverband.

    Für den Bereich der vereinbaren Tätigkeiten (§ 57 Abs. 3 StBerG) hat der DStV ein Fachberaterkonzept entwickelt, das es Berufsträgern der steuerberatenden Berufen erleichtert, zu einer ausgewiesenen Spezialisierung zu gelangen.  Dazu hat der Vorstand des DStV im Dezember 2006 die Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Annerkennung von "Fachberatern (DStV e.V.)" beschlossen. Mittlerweile können Berufsangehörige Fachberaterbezeichnungen des DStV für acht verschiedene Fachgebiete erwerben.

  • "Unternehmer, die das Falsche unternehmen, sind bald keine mehr."
    Walter Ludin (*1945),
    Schweizer Journalist, Redakteur, Aphoristiker und Buchautor, Mitglied des franziskanischen Ordens der Kapuziner

    Folgende Kenntnisse sind für den „Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)“ dem Deutschen Steuerberaterverband nachzuweisen: 

    • Ziele einer Unternehmensnachfolge
    • Der Unternehmer
    • Der Nachfolger
    • Führungskräfte und Mitarbeiter
    • Übernahme durch ein Unternehmen
    • Die typischen Nachfolgeprobleme
    • Zeitliche Komponente
    • Steuerrechtliche Fragen
    • Fragen zur Rechtsform
    • Liquidität
    • Kaufpreisfindung
    • Psychologische Aspekte/ Einflüsse von außen
    • Auswahl des geeigneten Nachfolgers
    • Die typischen Nachfolgemodelle
    • Verbleib in der Familie
    • Unentgeltliche Veräußerung
    • Entgeltliche Veräußerung
    • Der Nachfolgeprozess
    • Vorbereitung
    • Durchführung
    • Abschluss
    • Zivilrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
    • Das gesetzliche Erbrecht
    • Das gewillkürte Erbrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • Unternehmenskaufvertrag
    • Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
    • Erbschafts- und Schenkungssteuer
      1. Steuerpflichtige Vorgänge und persönliche Steuerpflicht
      2. Grundbesteuerungstatbestände bei der Erbschaftssteuer
      3. Zugewinngemeinschaft
      4. Vor- und Nacherbschaft
      5. Schenkung unter Lebendem
      6. Entstehung der Steuer, steuerpflichtiger Erwerb, Bewertungsstichtag
      7. Bewertung des Erwerbs
      8. Steuerbefreiungen und Steuerbegünstigungen
      9. Berechnung der Steuer
      10. Steuerfestsetzung und Erhebung
    • Ertragssteuern
      1. Erwerb unter Lebenden
      2. Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils
    • Besondere Unternehmensformen
    • Die GmbH
    • Die Stiftung
    • Die Unternehmensbewertung
    • Verfahren der Unternehmensbewertung
    • Individuelle bewertungsrelevante Aspekt des Unternehmensnachfolgers
    • Individuelle bewertungsrelevante Aspekt des übergebenden Unternehmers
    • Finanzierungsfragen im Rahmen der Unternehmensnachfolge
    • Potentielle Finanzierungsmöglichkeiten und Kapitalgeber
    • Interessenlage aus Sicht der Kapitalgeber
    • Auswahlkriterien und Entscheidungsfindung
    • Finanzkommunikation (Investor Relations)
    • Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Unternehmensfinanzierung
    • Besonderheiten internationaler Unternehmensnachfolge
    • Persönliche Steuerpflicht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
    • Bewertung von ausländischen Betriebsvermögen
    • Bewertung ausländischer Anteile an Kapitalgesellschaften
  • "Ein berühmter Arzt ist wie eine Millionenerbin. Er weiß nie, wieweit man ihn als Menschen und nicht nur als Arzt liebt."
    Christian Morgenstern

    Heilberufler verstehen – mit Heilberuflern arbeiten

    Der Lehrgang zum Fachberater im ambulanten Gesundheitswesen (IHK) ist ein Kooperationslehrgang zwischen der IHK zu Köln mit der Frielingdsdorf Akademie.

    Den Teilnehmern an dieser Fortbildung wurde spezialisiertes Fachwissen zu Themen wie Gesundheitsökonomie und -politik, Strukturen und Aufbau des GKV-Systems, Steuern im Gesundheitswesen, Medizinrecht etc. vermittelt.

    Ärzte, Apotheker und Therapeuten bilden zusammen die Gruppe der Heilberufe.

    In meiner Steuerberatung für Heilberufe und Ärzte fließen neben steuerlichen Fragen auch Fragen des Berufsrechts, der Zulassung und des Gebührenrechts ein und werden bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt.

    Neben den klassischen Leistungen der Steuerberatung liegen hier die Beratungsschwerpunkte:

    Fachberatung ambulantes Gesundheitswesen:

    • Liquiditätsplanung unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Steuerzahlungen.
    • Individuelle Auswertungen der Buchhaltung für Ärzte mit speziellen Kontenrahmen.
    • Ausgaben- analyse für Ihre Praxis und ggf. Branchenvergleich.
    • Kooperationsberatung für Ärzte hinsichtlich rechtlicher und steuerlicher Stolpersteine.
    • Igel- Beratung - wann lohnt die Investition in Zusatzleistungen.
  • Zieh viele darüber zu Rate, was du tun sollst, aber teile nur wenigen mit, was du ausführen wirst."
    "Niccoló Machiavelli (1469-1527), italienischer Staatsmann und Schriftsteller - Quelle: »Kriegskunst«

    Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. bietet dem Mittelstand – der Basis der gesamten deutschen Wirtschaft – vielfältige Unterstützung in rechtlichen und steuerlichen Belangen »aus einer Hand«. Eine grundlegende Unterstützung, die vollkommen neu ist.

    Die fortschreitende Globalisierung und der stetig wachsende EU-Binnenmarkt macht unser Angebot unbedingt erforderlich.

    Denn während Großunternehmen eigene Rechts- und Steuerabteilungen beschäftigen, sind die häufig ursprünglich als Familienunternehmen organisierten mittelständischen Unternehmen mit der Fülle an neuen Vorschriften und Gesetzen oftmals überfordert und benötigen Hilfe.

    Genau hier setzen wir ein. Mehr als 500 Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer engagieren sich bei uns für den Mittelstand. Wir arbeiten in allen rechtlichen und steuerlichen Bereichen und setzen unser Fachwissen und unsere Kompetenz gern für den Mittelstand, z. B. in den Bereichen Arbeitsrecht, Handels-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht sowie im Steuerrecht, aber auch allen anderen in Frage kommenden Gebieten wie Bau- und Mietrecht, Wettbewerbsrecht, Unternehmensnachfolge oder auch EU-Recht ein.

    Dem Vorstand zur Seite stehen 16 regionale Landesverbände und 14 Fachausschüsse, die Erfahrungsaustausch und kollegialen Support bieten.

    Aus­ge­hend von dem Bewusst­sein, dass in der Bevöl­ke­rung eine gestie­gene Nach­frage nach spe­zia­li­sier­ter Bera­tung besteht und die Rat­su­chen­den heut­zu­tage ver­mehrt davon aus­ge­hen, dass man bestimmte oder beson­dere Qua­li­fi­zie­run­gen eines Bera­ters auch nach außen hin erken­nen kann, hat der Vor­stand der DASV Deut­sche Anwalts– und Steu­er­be­ra­ter­ver­ei­ni­gung für die mit­tel­stän­di­sche Wirt­schaft e. V. beschlos­sen, Rechtsanwälten/ –innen und / oder Steuerberatern/ –innen die Mög­lich­keit zu gewäh­ren, nach Vor­lie­gen bestimm­ter beson­de­rer theo­re­ti­scher und prak­ti­scher Kennt­nisse fol­gende Titel erwerben

    • Zertifizierte/r Berater/ -in Arbeitsrecht für mittelständische Unternehmen (DASV e. V.)
      – nur für RAe –
    • Zertifizierte/r Berater/ -in Steuerrecht für mittelständische Unternehmen (DASV e. V.)
      – für RAe und/oder StB -
    • Zertifizierte/r Berater/ -in Wirtschaftsrecht für mittelständische Unternehmen (DASV e.V.)
      – nur für RAe –
    • Zertifizierte/r Verteidiger/ -in im Steuerstrafrecht (DASV e. V.)
      – nur für RAe –
    • Zertifizierte/r Berater/ -in für Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht (DASV e. V.)
      – nur für RAe, die nicht auch gleichzeitig StB sind –
    • Zertifizierter Berater/ -in für steuerliche Nachfolgeplanung (DASV e. V.)
      – für RAe und/oder StB –
    • Zertifizierter Berater/ -in für steueroptimierte Testamentsgestaltung (DASV e. V.)
      – für RAe und/oder StB –
  • "Es ist nicht wichtig, ob ein Berater alles für dich tut, was er kann. Entscheidend ist, ob er irgendetwas kann, was er für dich tut."
    KarlHeinz Karius (*1935),
    Urheber, Mensch und Werbeberater

    Zu „Zertifizierten Beratern/-innen und / oder Verteidigern/-innen (DASV e. V.)“ können Personen ernannt werden, die als Rechtsanwalt/-in in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind.

    Die Verleihung des Titels setzt einen entsprechenden Antrag und das Vorliegen besonderer theoretischer und praktischerErfahrungen auf den vorgenannten Gebieten voraus.

    Zertifizierte/r Berater/ -in Steuerrecht für mittelständische Unternehmen (DASV e. V.)
    Bei Rechtsanwälten/ -innen erfolgt der Nachweis durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachanwaltslehrgang für Steuerrecht. Der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme ist dem Vorstand nachzuweisen. Hierbei steht die Ernennung zum Fachanwalt für Steuerrecht dem Nachweis gleich. Ferner müssen sie gegenüber dem Vorstand des DASV nachweisen, dass sie innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung mindestens 30 Stunden hörend oder dozierend an Vorträgen teilgenommen haben, die Unternehmenssteuerrecht (Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer sowie Unternehmensumwandlung und –nachfolge) zum Inhalt hatten.

  • "Manchmal ist die Phantasie des Steuerzahlers größer als die Regelungskraft des Gesetzgebers."
    Wolfgang Schäuble (*1942),
    Bundesfinanzminister

    Zu „Zertifizierten Beratern/-innen und / oder Verteidigern/-innen (DASV e. V.)“ können Personen ernannt werden, die in den Fällen a) bis g) als Rechtsanwalt/-in in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind. Die Verleihung des Titels setzt einen entsprechenden Antrag und das Vorliegen besonderer theoretischer und praktischerErfahrungen auf den vorgenannten Gebieten voraus.

    Zertifizierte/r Verteidiger/ -in im Steuerstrafrecht (DASV e. V.)

    Für die Zertifizierung als „Zertifizierte/r Verteidiger/ -in im Steuerstrafrecht (DASV)“
    erfolgt der Nachweis bei Rechtsanwälten/-innen durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachanwaltslehrgang für Steuerrecht oder Strafrecht Der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme ist dem Vorstand nachzuweisen.

    Hierbei steht die Ernennung zum Fachanwalt für Steuerrecht oder Strafrecht dem Nachweis gleich.

    Für die Vergabe der Zertifizierung als „Zertifizierte/r Verteidiger/ -in im Steuerstrafrecht (DASV e. V.)“ innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung in mindestens 25 Fällen Mandanten/ -innen in steuerstrafrechtlichen Verfahren beratend oder gerichtlich vertreten hat. Die Fallzahl darf dabei max. 10 Fälle enthalten, in denen der/die Antragssteller/ -in Mandanten/ - innen steuerstrafrechtlich beraten und den Fall sodann mit einer strafbefreienden Selbstanzeige abgeschlossen hat. In den anderen 15 Fällen muss bereits ein Ermittlungsverfahren gegen den/die Betroffene eingeleitet gewesen sein und der/die Antragssteller/ -in muss den / die Mandanten/ - innen in dem anhängigen Steuerstrafverfahren vertreten haben.

 

 

Unsere Auszeichnungen